1 Geltungsbereich
Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit DANILINGUA Gotta, Daniela, Diplom-Übersetzerin (im Folgenden „Übersetzerin“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2 Vertragsschluss
Die Übersetzerin verpflichtet sich im Rahmen eines mit dem Vertragspartner geschlossenen Werkvertrages i. S. d. § 631 BGB zur Anfertigung einer Übersetzung und zur Überlassung einer Ausfertigung der Übersetzung an den Vertragspartner.
Der Vertragspartner verpflichtet sich im Gegenzug, die vereinbarte Vergütung nach Abnahme der Übersetzung zu zahlen.
3 Umfang der Übersetzungsleistung, Lieferfristen
Die Übersetzerin fertigt jede Übersetzung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig an.
Der Übersetzerin ist ein im Verhältnis zu Schwierigkeit und Umfang des Textes angemessener Zeitraum zur Fertigstellung der Übersetzung einzuräumen.
4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner hat der Übersetzerin von sich aus rechtzeitig besondere Wünsche bezüglich der Ausführungsform der Übersetzung, wie z. B. Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und Formatierung mitzuteilen.
Alle zur Anfertigung der Übersetzung erforderlichen Unterlagen und Informationen hat der Vertragspartner der Übersetzerin bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Hierunter fallen z. B. die Verwendung spezieller Fachbegriffe, Grafiken, Tabellen und Abkürzungen.
Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass der zu übersetzende Text frei von Rechten Dritter ist und eine Übersetzung angefertigt werden darf. Er stellt die Übersetzerin von solchen Ansprüchen Dritter frei und haftet Dritten gegenüber selbst.
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Vertragspartner der Übersetzerin rechtzeitig vor Anfertigung des Druckes einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin Fehler beseitigen kann. In der Übersetzung enthaltene Daten, Namen und Zahlen sind vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Die Übersetzerin haftet nicht für Schäden und Verzögerungen, die sich aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners ergeben.
5 Haftung und Gewährleistungsbestimmungen
Die Haftung der Übersetzerin ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt, es sei denn, es ist eine Hauptleistungspflicht aus dem Vertrag betroffen.
Die Haftung der Übersetzerin für leichte Fahrlässigkeit ist auf eine Höchstsumme von 5 000,00 Euro beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung kann durch Individualvereinbarung zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.
Die Übersetzerin haftet dem Vertragspartner gegenüber für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, in vollem Umfang.
Der Vertragspartner hat der Übersetzerin das Vorliegen von Mängeln unverzüglich mitzuteilen. Der Übersetzerin steht zunächst das Recht zu, den Mangel im Wege der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Die Übersetzerin haftet für Mängel an der Übersetzung nach den gesetzlichen Vorschriften und übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung im Wege einer Garantie.
Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.
6 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über vertrauliche Umstände zu bewahren, die ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen. Hierunter fallen z. B. personenbezogene Daten des Vertragspartners sowie vertrauliche Inhalte zu übersetzender Texte.
7 Erfüllungsgehilfen
Die Übersetzerin ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte ihrer Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.
Die Übersetzerin hat in einem solchen Falle sicherzustellen, dass sich der Erfüllungsgehilfe ebenfalls zur Verschwiegenheit gemäß § 6 verpflichtet.
8 Abnahme
Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Werk spätestens 7 Werktage nach Lieferung abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde.
Die Abnahme kann nicht verweigert werden, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
9 Vergütung
Die Rechnungen der Übersetzerin sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.
10 Vorschuss
Ab einem Auftragswert von über 600,00 Euro brutto wird automatisch mit Vertragsschluss ein Vorschuss in Höhe von 30 % des zu erwartenden Gesamtbetrags fällig.
Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzt die Übersetzerin den Wert unverbindlich innerhalb einer angemessenen Zeit.
11 Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Übersetzerin.
12 Schlussbestimmungen
Sofern der Vertragspartner kein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gilt als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen Rödermark. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird. Sollten Sie kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Rödermark.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich,
Gotta, Daniela, Breidertring 52 a, 63322 Rödermark, Telefon 06074-922939, Fax 06074-922959, E-Mail: gotta@danilingua.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
Stand Juli 2014